Anfrage & Dokumentenprüfung
Sie reichen die Handelsrechnung, das Ursprungszeugnis und die produktspezifischen Analysezertifikate ein. Wir prüfen die Vollständigkeit und die Einhaltung der AWG-Meldepflichten nach §4.
Stimmen unserer Mandanten
„Die Prüfung unserer Lieferketten nach §4 AWG hat uns endlich Klarheit verschafft. Die Dokumentation der Ursprungsnachweise für Soja aus Brasilien war lückenhaft – quecome hat die Risiken identifiziert und einen praktikablen Prüfplan erstellt. Seitdem laufen die Zollkontrollen reibungslos.“
AWG-Lieferkettenprüfung„Die Embargoprüfung für unsere Kaffee-Importe aus Ostafrika war eine echte Herausforderung. Das Team von quecome hat eine risikobasierte Checkliste nach AWG-Vorgaben entwickelt, die wir jetzt routinemäßig anwenden. Die Zusammenarbeit mit dem BAFA ist dadurch deutlich entspannter geworden.“
Embargo-Risikomanagement„Die Endverbleibserklärungen für unsere Mangosendungen waren oft fehlerhaft. quecome hat die Dokumentationspflichten nach §5 AWG für uns aufbereitet und Musterformulare erstellt. Die Schulung unserer Disponenten hat die Fehlerquote drastisch gesenkt. Einziger Wermutstropfen: Die Umstellung hat etwas Zeit gekostet.“
Endverbleibserklärungen„Als Genossenschaft mit vielen kleinen Erzeugern war die AWG-Konformität eine besondere Hürde. quecome hat nicht nur die rechtlichen Anforderungen verständlich gemacht, sondern auch ein digitales Tool zur Sanktionslistenabfrage implementiert. Das hat uns viel manuelle Arbeit erspart und die Sicherheit erhöht.“
Digitale Compliance-Lösung„Die Prüfung unserer Getreideimporte aus der Schwarzmeerregion nach AWG-Kriterien war dringend nötig. quecome hat die Warenklassifizierung und die Endverbleibskontrollen neu strukturiert. Die Zusammenarbeit war professionell, die Ergebnisse sind direkt in unsere täglichen Abläufe eingeflossen. Ein Punkt Abzug, weil die Berichte sehr detailliert waren – aber das ist ja auch der Sinn.“
Warenklassifizierung & KontrolleVom Erstantrag bis zur abschließenden Konformitätsbescheinigung – vier verbindliche Schritte für Importeure landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
Sie reichen die Handelsrechnung, das Ursprungszeugnis und die produktspezifischen Analysezertifikate ein. Wir prüfen die Vollständigkeit und die Einhaltung der AWG-Meldepflichten nach §4.
Systematischer Abgleich aller beteiligten Parteien (Exporteur, Spediteur, Endempfänger) mit den aktuellen EU-Sanktionslisten und der AWG-Verbotsverordnung. Bei Auffälligkeiten erfolgt eine vertiefte Risikoanalyse.
Prüfung der Endverbleibserklärung nach §5 AWG sowie der korrekten Einreihung in den Zolltarif. Für sensible Agrarrohstoffe wie bestimmte Ölsaaten oder tropische Früchte fordern wir zusätzliche Verwendungsnachweise an.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie eine rechtsverbindliche AWG-Konformitätsbescheinigung. Das Dokument dient als Nachweis gegenüber dem BAFA und dem Zoll und ermöglicht die zollrechtliche Abfertigung.
Unsere Prüfleistungen decken die zentralen Anforderungen des Außenwirtschaftsgesetzes ab – von der Embargoprüfung bis zur Endverbleibsdokumentation. Jede Dienstleistung ist auf die spezifischen Risiken im Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen zugeschnitten.
Alle Leistungen ansehen01
Systematische Sanktionslistenabfrage und Warenklassifizierung für Agrarrohstoffe aus Drittstaaten. Wir identifizieren Embargorisiken entlang Ihrer Lieferkette.
02
Rechtssichere Erstellung und Prüfung von Endverbleibserklärungen gemäß §5 AWG. Vermeidung typischer Dokumentationsfehler bei Zwischenhändlern.
03
Prüfung der Herkunftsnachweise für Getreide, Ölsaaten und tropische Früchte. Sicherstellung der Konformität mit den AWG-Sorgfaltspflichten.
04
Unterstützung bei Betriebsprüfungen durch BAFA und Zoll. Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen und Begleitung vor Ort.